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   VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404   

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VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404 (https://dejure.org/2023,29707)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404 (https://dejure.org/2023,29707)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Oktober 2023 - 15 ZB 23.1404 (https://dejure.org/2023,29707)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (38)

  • VGH Bayern, 16.03.2023 - 15 N 22.2521

    Erfolgreiches Normenkontrollverfahren gegen Ortsabrundungssatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404
    Wessiszell" der Gemeinde Dasing, deren Unwirksamkeit mit Urteil des Senats vom 16. März 2023 (Az. 15 N 22.2521) festgestellt wurde.

    a) Die Klägerin macht zunächst geltend, das Verwaltungsgericht habe keinen Ortstermin abgehalten, sondern sich zur Beurteilung der Außenbereichslage des Bauvorhabens nur auf die Unterlagen aus dem Normenkontrollverfahren (Az. 15 N 22.2521), Lichtbilder und Lagepläne gestützt.

    Dies ist weder ernstlich zweifelhaft (vgl. BayVGH, U.v. 16.3.2023 - 15 N 22.2521 - juris Rn. 32) noch tritt das Zulassungsvorbringen dem substantiiert entgegen.

    Hinsichtlich der Ausführungen im Normenkontrollverfahren (Az. 15 N 22.2521) hat sich das Verwaltungsgericht die tatsächlichen Feststellungen des Senats zu eigen gemacht; dass diese unzutreffend sind, zeigt das Zulassungsvorbringen nicht auf.

    Die im Vorfeld erfolgte Feststellung der Unwirksamkeit der Einbeziehungssatzung durch den Senat (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2023 - 15 N 22.2521) hat das Verwaltungsgericht berücksichtigt und dementsprechend die Baugenehmigung am Maßstab des § 35 BauGB geprüft.

  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 15 ZB 22.867

    An Landwirtschaftsbetrieb heranrückende Wohnbebauung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404
    Soweit die Klägerin den geltend gemachten Anspruch dahingehend versteht, dass die bisher unbebaute Fläche auch weiterhin unbebaut bleiben müsste, übersieht sie, dass es gerade keinen Anspruch oder Vertrauensschutz auf Freihaltung des bisherigen Außenbereichs gibt (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1999 - 4 B 38.99 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.867 - juris Rn. 70; B.v. 17.6.2010 - 15 ZB 09.2132 - juris Rn. 14).

    Der von der Klägerin bemühte Widerspruch zu einer sinnvollen städtebaulichen Entwicklung bzw. Planungsbedürfnis im Hinblick auf mögliche bodenrechtliche Spannungen sowie eine möglicherweise objektive Rechtswidrigkeit des Bauvorhabens ist für den Erfolg einer Nachbarklage nicht ausreichend (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.867 - juris Rn. 70; B.v. 1.3.2018 - 9 ZB 16.270 - juris Rn. 11; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2023, § 35 Rn. 186).

    Denn für die Begründetheit ihrer Nachbarklage kommt es nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO auf eine subjektive Rechtsverletzung des klagenden Nachbarn an und nicht - wie von der Klägerin unter Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 5. August 2020 (Az. 1 N 18.1535 - juris Rn. 32) angeführt - auf die Berücksichtigung abwägungserheblicher Belange im Rahmen einer Bauleitplanung (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 19; U.v. 13.6.1980 - IV C 31.77 - juris Rn. 13, 17; BayVGH, B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.867 - juris Rn. 70).

    Aus den Ausführungen zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ergibt sich nicht, dass sich das Verfahren hier wegen seiner Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.867 - juris Rn. 72).

  • VGH Bayern, 10.03.2023 - 15 ZB 22.2583

    Genehmigung betreffend den Neubau eines Rathauses

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404
    Dass das Bauvorhaben des Beigeladenen allerdings derart übermächtig erscheint, dass das Wohngebäude der Klägerin nur noch oder überwiegend wie eine vom herrschenden Grundstück dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2023 - 15 ZB 22.2583 - juris Rn. 17), lässt sich weder den vorliegenden Plänen und Luftbildern noch dem Zulassungsvorbringen entnehmen.

    Gleiches gilt für die Beurteilung einer Beeinträchtigung des Rücksichtnahmegebots (vgl. BVerwG, U.v. 15.9.2022 - 4 C 3.21 - juris Rn. 10; B.v. 29.10.2002 - 4 B 60.02 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 10.3.2023 - 15 ZB 22.2583 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404
    Hiergegen ist nichts zu erinnern (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 2.3.2018 - 9 CS 17.2597 - juris Rn. 21; B.v. 17.6.2010 - 15 ZB 09.2132 - juris Rn. 13).

    Denn für die Begründetheit ihrer Nachbarklage kommt es nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO auf eine subjektive Rechtsverletzung des klagenden Nachbarn an und nicht - wie von der Klägerin unter Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 5. August 2020 (Az. 1 N 18.1535 - juris Rn. 32) angeführt - auf die Berücksichtigung abwägungserheblicher Belange im Rahmen einer Bauleitplanung (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 19; U.v. 13.6.1980 - IV C 31.77 - juris Rn. 13, 17; BayVGH, B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.867 - juris Rn. 70).

  • VGH Bayern, 06.02.2023 - 15 ZB 22.2506

    Berufungszulassung bei Einwendungen gegen die Beweiswürdigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404
    Allein die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2023 - 15 ZB 22.2506 - juris Rn. 6).

    Abgesehen davon, dass schon keine Frage formuliert wird, ist die Reichweite des Bebauungszusammenhangs und damit die Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich stets das Ergebnis einer Bewertung des konkreten Sachverhalts und damit einer Einzelfallbetrachtung (vgl. BVerwG, B.v. 24.3.2023 - 4 BN 28.22 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 6.2.2023 - 15 ZB 22.2506 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 17.06.2010 - 15 ZB 09.2132

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Gebot der Rücksichtnahme; Verbauung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404
    Soweit die Klägerin den geltend gemachten Anspruch dahingehend versteht, dass die bisher unbebaute Fläche auch weiterhin unbebaut bleiben müsste, übersieht sie, dass es gerade keinen Anspruch oder Vertrauensschutz auf Freihaltung des bisherigen Außenbereichs gibt (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1999 - 4 B 38.99 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.867 - juris Rn. 70; B.v. 17.6.2010 - 15 ZB 09.2132 - juris Rn. 14).

    Hiergegen ist nichts zu erinnern (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 2.3.2018 - 9 CS 17.2597 - juris Rn. 21; B.v. 17.6.2010 - 15 ZB 09.2132 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404
    Abgesehen davon, dass schon keine Frage formuliert wird, ist die Reichweite des Bebauungszusammenhangs und damit die Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich stets das Ergebnis einer Bewertung des konkreten Sachverhalts und damit einer Einzelfallbetrachtung (vgl. BVerwG, B.v. 24.3.2023 - 4 BN 28.22 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 6.2.2023 - 15 ZB 22.2506 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404
    Unabhängig davon, dass das Zulassungsvorbringen schon keine vergleichbare Situation zwischen Klägerin und Beigeladenem darlegt, besteht im Übrigen auch kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. BVerwG, B.v. 22.4.1995 - 4 B 55.95 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 5.7.2023 - 9 ZB 23.758 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 16.01.2017 - 7 B 1.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404
    Ein subjektives Recht des Einzelnen auf Bauleitplanung gibt es nach § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB gerade nicht (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2017 - 7 B 1.16 - juris Rn. 13; B.v. 24.4.1997 - 4 B 65.97 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.09.2022 - 4 C 3.21

    Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen im Dorfgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404
    Gleiches gilt für die Beurteilung einer Beeinträchtigung des Rücksichtnahmegebots (vgl. BVerwG, U.v. 15.9.2022 - 4 C 3.21 - juris Rn. 10; B.v. 29.10.2002 - 4 B 60.02 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 10.3.2023 - 15 ZB 22.2583 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02

    Nachbarschutz bei Planbetroffenheit; § 15 Abs. 1 BauNVO als Ausprägung des

  • VGH Bayern, 05.08.2020 - 1 N 18.1535

    Aufhebung eines Bebauungsplans wegen Unvereinbarkeit mit städtebaulichen

  • BVerwG, 22.01.2019 - 5 B 1.19

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens; Widerspruch gegen Aussetzung

  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 31.77

    Berufung des beigeladenen Bauherrn gegen ein der Anfechtungsklage des Nachbarn

  • BVerwG, 24.04.1997 - 4 B 65.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch des Nachbarn auf Aufstellung eines

  • VGH Bayern, 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161

    Zurückstellung eines Baugesuchs für eine Biogasanlage

  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 9 ZB 16.270

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Bau eines Wohn- und Pflegeheims

  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 ZB 22.732

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - kein Drittschutz wegen Verlegung

  • VGH Bayern, 30.05.2023 - 15 ZB 23.574

    Rechtsschutz gegen Fälligkeit und Androhung von Zwangsgeldern

  • BVerwG, 24.03.2023 - 4 BN 28.22

    Anforderungen an die Begründung einer Divergenz; Im Zusammenhang bebauter

  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 15 ZB 22.2051

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren um ein bauaufsichtliches

  • VGH Bayern, 05.07.2023 - 9 ZB 23.758

    Erfolglose Nachbarklage gegen Wohnanlage

  • VGH Bayern, 25.08.2008 - 15 ZB 07.3033

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage; Vorbescheid; Rinderstall; Gebot

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich;

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

  • BVerwG, 15.07.2019 - 2 B 8.19

    Begehen eines schwerwiegenden einheitlichen Dienstvergehens eines Beamten durch

  • BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08

    Entbehrlichkeit einer Ortsbesichtigung; Anforderungen an eine Ergänzungssatzung;

  • BVerwG, 30.07.2010 - 8 B 125.09

    Teilbarkeit eines Verwaltungsakts; Beseitigung der Unanfechtbarkeit durch

  • BVerwG, 07.07.2004 - 4 BN 16.04

    Verlust des gesetzlich vorgesehenen Gewichts von Optimierungsgeboten im

  • VGH Bayern, 19.08.2022 - 15 ZB 22.1400

    Nachbarklage gegen Neubau einer Praxis für Physiotherapie

  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 15 ZB 20.469

    Baumwurfgefahr bei Errichtung eines Wohnhauses in Waldrandnähe

  • BVerwG, 15.09.2014 - 4 B 23.14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Heilung von eventuellen Bekanntgabemängeln

  • BVerwG, 26.10.2022 - 4 BN 22.22
  • VGH Bayern, 02.03.2018 - 9 CS 17.2597

    Verwaltungsgerichte, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Baugrundstück, Beigeladene,

  • VGH Bayern, 09.03.2023 - 15 ZB 23.151

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für fünf Wohnungen mit Stellplätzen

  • VGH Bayern, 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Fälligerklärung eines Zwangsgeldes

  • VGH Bayern, 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im baurechtlichen Nachbarstreitverfahren

  • VGH Bayern, 30.01.2024 - 2 ZB 22.2512

    Nachbarunterschrift, Konkludenter Rechtsverzicht, Ausreichend gesicherte

    Mit Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung lässt sich die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erst dann ernstlich in Zweifel ziehen, wenn Gründe dafür aufgezeigt werden, dass die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Überzeugungsbildung fehlerhaft ist, etwa weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden bzw. auch unzureichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.10.2023 - 15 ZB 23.1404 - juris Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 28.4.2023 - 3 L 12/23.Z - juris Rn. 23; OVG Bremen, B.v. 13.3.2023 - 2 LA 301/21 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895

    Nachbarklage, Neubau eines Kindergartens, Lärmimmissionen

    Allein die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404 - juris Rn. 11).
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